Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis

 (von lat. vocare - rufen. Verbform: vozieren)

Die Vokation ist eine kirchliche Bevollmächtigung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern für die Erteilung Evangelischen Religionsunterrichtes. Grundlage insbesondere für die Erteilung der Vocatio bzw. der kirchlichen Bevollmächtigung für die Erteilung von Ev. Religionslehre ist die „Gemeinsame Vokationsordnung“ der drei Landeskirchen in NRW, in der die Voraussetzungen für deren Erteilung niedergelegt sind (Ev. Kirche von Westfalen, Ev. Kirche im Rheinland, Lippische Landeskirche 2000/2001). Die Kirchliche Lehrerlaubnis wird nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis

Die kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst kann auf Antrag nach Vorlage des/der Zeugnisse/s über die gesamte abgelegte Erste Staatsprüfung bzw. dem Master of Education erteilt werden.  Die Unterrichtserlaubnis ist gültig (für die Dauer des Vorbereitungsdienstes) innerhalb NRW und erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist.  Eine Verlängerung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann auf Antrag erfolgen, wenn nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Teilnahme an einer Vokationstagung vor Ablauf der kirchlichen Unterrichtserlaubnis nicht möglich ist. Im Antrag sind die Gründe zu benennen. Eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung sowie begl. Kopie des Zeugnisses über die abgelegte Zweite Lehramtsprüfung ist beizufügen.  Eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis kann auch dann erteilt werden, wenn die Lehrerausbildung außerhalb von NRW absolviert wurde, eine Anstellung in den Schuldienst des Landes NRW bevorsteht, aber noch keine Vokation vorliegt oder beantragt wurde.

Eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis (für den fachfremden Einsatz)

Eine eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis zur fachfremden Erteilung von Ev. Religionslehre kann auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

1. abgeschlossene Lehrerausbildung (1. und 2. Staatsexamen bzw. Bachelor/Master of Education/Staatsexamen bzw. ein Äquivalent hierzu);

2. Anstellung an einer Schule;

3. Nachweis des Bedarfs für fachfremden Unterricht (z. B. Lehrermangel), i. d. Regel nachgewiesen durch die Stellungnahme der Schulleitung über das zuständige Schulreferat bzw. die/den Bezirksbeauftragte/n;

4. positive Stellungnahme des Schulreferats bzw. der/des Bezirksbeauftragte/n;

5. Bereitschaft zu religionspädagogischer Fort- und Weiterbildung.

Die Lippische Landeskirche begrüßt es, wenn bei Bedarf Lehrer/innen bereit sind, fachfremd Religionsunterricht zu erteilen. Bei fachfremd erteiltem Religionsunterricht wird auf Antrag eine auf das Schuljahr begrenzte kirchliche Lehrerlaubnis ausgesprochen. Auch sind uns die Kontaktaufnahme zu allen Religionsunterricht Erteilenden und die Gewährleistung der Fachlichkeit wichtig. Die Teilnahme am Zertifikatskurses Evangelische Religion (Qualifikationserweiterung ohne Fakultas) oder einem Weiterbildungskurses zum Erwerb der Fakultas werden empfohlen.

Die Lehrerfortbildungstagungen der Landeskirche stehen ohnehin für alle interessierten Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle Referendarinnen und Referendare offen.

 


Auszug aus dem Text der Vokationsurkunde

Jesus Christus spricht.
"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.
Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.
Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
Matthäus 28, 18 - 20


Aufgrund dieses Auftrages und dieser Verheißung bevollmächtigt die Lippische Landeskirche
NN
Evangelischen Religionsunterricht an Schulen zu erteilen.


Wir danken Ihnen, dass Sie bereit sind, Evangelischen Religionsunterricht zu erteilen.
Wir vertrauen Ihnen, dass Sie diesen Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche durchführen.
Wir versprechen Ihnen, Sie in theologischer, pädagogischer und persönlicher Hinsicht zu beraten und Ihnen durch Fortbildung wie durch Bereitstellen von Unterrichtsmitteln zu helfen.

Wir sagen Ihnen zu, Ihren Rat zu hören und zu bedenken. Darum bitten wir Sie, Ihre Erfahrungen um der ständigen Erneuerung von Unterricht und Gemeinde willen als Anregung an uns weiterzugeben.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Vokation zurückgeben, wenn Sie nach Ihrer Überzeugung dem Anspruch der biblischen Botschaft, wie er Ihnen in dieser Urkunde vorgestellt wird, nicht mehr entsprechen können und das auf Gegenseitigkeit beruhende Vertrauensverhältnis Ihrerseits nicht mehr bestehen kann.